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   RFH, 06.07.1943 - I 134/42   

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RFH, 06.07.1943 - I 134/42 (https://dejure.org/1943,78)
RFH, Entscheidung vom 06.07.1943 - I 134/42 (https://dejure.org/1943,78)
RFH, Entscheidung vom 06. Juli 1943 - I 134/42 (https://dejure.org/1943,78)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 13.10.1971 - I R 96/69

    Verschmelzende Umwandlung - Kapitalgesellschaft - Alleiniger Gesellschafter

    Fehlt es an einer Gegenleistung wie im Falle der Übertragung des Vermögens einer Kapitalgesellschaft auf eine von ihren Gesellschaftern gebildete Personengesellschaft oder im Falle der Übernahme des Vermögens der untergehenden Kapitalgesellschaft im ganzen durch den alleinigen Gesellschafter, so ist als Gegenleistung nach dem Urteil des RFH I 25/40 vom 27. Februar 1940 (RStBl 1940, 527) die Summe der Teilwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter, nach dem RFH-Urteil I 134/42 vom 6. Juli 1943 (RStBl 1943, 758) der Teilwert der untergehenden Gesellschaftsrechte anzusetzen, da dieser der Summe der Teilwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter nicht zu entsprechen braucht, -- keinesfalls dagegen die Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen der untergehenden Kapitalgesellschaft gehörenden Wirtschaftsgüter, wie das FA im Streitfalle angenommen hat.

    Dieser durch § 238 AktG 1937 neu geschaffenen, in § 15 Abs. 2 KStG 1934 (noch) nicht berücksichtigten Rechtslage trug der RFH im Urteil I 134/42 (a. a. O.) Rechnung.

  • BFH, 14.05.1969 - I R 77/67

    Kapitalgesellschaft - Verschmelzende Umwandlung - Alleiniger Gesellschafter -

    Der RFH habe zwar im Urteil I 134/42 vom 6. Juli 1943 (RStBl 1943, 758) die Vorschrift entsprechend angewandt und die steuerliche Praxis sei nach dieser Entscheidung verfahren.

    Das RFH-Urteil I 134/42 (a. a. O.) betraf einen dem Streitfall gleichgelagerten Fall der Umwandlung einer GmbH auf ihren Hauptgesellschafter nach § 8 der Dritten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften vom 5. Juli 1934 (Reichsgesetzblatt I 1934 S. 569) -- UmwG 1934 -- vom 2. Dezember 1936 (Reichsgesetzblatt I 1936 S. 1003).

  • BFH, 24.01.1979 - I R 202/75

    Umwandlungs-Steuergesetz - Umwandlung einer Kapitalgesellschaft -

    Gegebenenfalls ist als Gegenleistung der Teilwert der untergehenden Gesellschaftsrechte anzusetzen, wenn ein Teil der Gesellschafter der schwindenden Kapitalgesellschaft durch Barzahlung abgefunden wird (RFH-Urteil vom 6. Juli 1943 I 134/42, RStBl 1943, 758).
  • BFH, 17.01.1973 - I R 46/71

    Umwandlungsfälle - Selbst geschaffener Geschäftswert - Verzicht auf Aufdeckung -

    a) Geht nun das Vermögen der untergehenden Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft über, an der die gleichen Personen, die an der untergehenden Kapitalgesellschaft beteiligt waren, im gleichen Verhältnis ihrer Anteile wie an der untergehenden Kapitalgesellschaft beteiligt sind, so ist es nach dem genannten Urteil für die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 15 Abs. 1 KStG einmal ohne Bedeutung, daß es an einer Gegenleistung dieser Personengesellschaft für die Übertragung des Vermögens der untergehenden Kapitalgesellschaft auf sie fehlt (an die Stelle der fehlenden Gegenleistung tritt entweder die Summe der Teilwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter -- Urteil des RFH vom 27. Februar 1940 I 25/40, RStBl 1940, 527 -- oder der Teilwert der untergehenden Gesellschaftsrechte -- da die Summe der Teilwerte der übetragenen Wirtschaftsgüter ihm nicht zu entsprechen braucht: RFH-Urteil vom 6. Juli 1943 I 134/42, RStBl 1943, 758 --).
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